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30.07.2013, 14:51 Uhr | Übersicht
Polenz informiert über Rechtsanspruch auf Betreuungsgeld in Münster
Hotline im münsteraner Jugendamt eingerichtet


Am 1. August wird das Betreuungsgeld bundesweit eingeführt. Damit haben auch in Münster Eltern einen Rechtsanspruch von 100 Euro Betreuungsgeld für Kleinkinder unter drei Jahren. Ruprecht Polenz (CDU), Bundestagsabgeordneter für Münster, informiert darüber, wie man es in Münster beatragen kann.

"Das Betreuungsgeld ist für Eltern gedacht, die sich bewusst dafür entscheiden, ihr Kind unter drei Jahren zu Hause zu betreuen, erklärt Polenz. "Damit soll sichergestellte werden, dass die Wahlfreiheit zwischen Kita und häuslicher Betreuung erhalten bleibt."

In Münster ist das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, in der Hafenstraße 30, 48153 Münster für die Auszahlung zuständig. Telefonisch erreicht man es unter 02 51/4 92-51 01. Hier können die 100 Euro pro Monat ab 1. August 2013 für jedes Kleinkind unter drei Jahren beantragt werden. Im nächsten Jahr wird der Betrag erhöht und steigt ab 1. August 2014 auf 150 Euro pro Monat, heißt es weiter in der Pressemitteilung.



In den ersten Augustwochen müssen Eltern noch persönlich im Familienbüro der der Elterngeldstelle des Jugendamtes vorbeikommen, um das Betreuungsgeld zu beantragen. In den nächsten Wochen wird es aber möglich sein, das Antragsformular online abzurufen oder sich per Post zustellen zu lassen. Weil die allermeisten Eltern, zuvor Elterngeld erhalten haben und dem Amt daher viele Informationen bereits vorliegen, ist es nicht nötig, neue Belege und Nachweise mitzubringen.

Bezogen werden kann es von Müttern und Vätern bezogen werden, die ihr Kind selbst zu Hause erziehen. "Das heißt aber nicht, dass die Eltern nicht arbeiten dürfen und selbst zu Haus sein müssen", führt Polenz aus. "Hier liegt ein verbreitetes Missverständnis vor. Antragsberechtigt sind zum Beispiel auch Eltern, die ihre Kinder von Oma und Opa betreuen lassen. Auch eine die Betreuung durch eine Tagemutter kann unterstützt werden. Ein wichtiges Kriterium ist, dass die Betreuung durch keine weitere staatlich Förderung unterstützt wird. Im Einzelfall, kann das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster sicher genaue Auskunft geben."

 

Für weitere Fragen hat das Jungendamt eine Hotline - Tel 0800-0001548 -eingerichtet, in der Fachleute von der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung stehen. Informationen finden Interessierte auch auf der Homepage des Jugendamtes: http://www.muenster.de/stadt/jugendamt/index.html


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